Bauträger
Unser Leistungsumfang besteht aus dem Bau der Immobilie sowie der Bereitstellung des dazugehörigen Grundstücks. Der Käufer erwirbt zum Festpreis die Bauleistung und die Eigentumsübertragung des Hauses mit dem Baugrund, auf dem es steht.
Zudem kümmern wir uns um die bürokratischen Schritte und Genehmigungen vor dem Bau. Dazu gehört unter anderem das Einholen einer Baugenehmigung. Außerdem koordinieren wir alle Abläufe und Gewerke auf der Baustelle. Dem späteren Käufer wird dadurch ein enormes Pensum an Arbeit abgenommen.
Bei unseren Immobilien handelt es sich in der Regel um bereits geplante und entworfene Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Reihenhäuser. In den meisten Fällen hat der spätere Käufer geringen Einfluss auf die Grundgestaltung des Hauses. Ein Vorabverkauf vom Plan, ermöglicht es uns ganz individuell auf die Bauwünsche der Kunden einzugehen.
Professioneller Bauträger für maßgeschneiderte Immobilienlösungen
Von der Projektentwicklung bis zum After-Sales-Service
Wir errichten auf eigenem Grund und Boden und auf eigene Rechnung und Finanzierung Gebäude und verkaufen diese schlüsselfertig ab Plan oder im Zuge der Fertigstellung.
Unsere Leistungen unterliegen § 34c der Gewerbeordnung (GewO) für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter. Als legitimiertes Unternehmen können wir diese Erlaubnis vorweisen um unsere Arbeitsleistung rechtmäßig ausüben zu können.
Unsere Leistungen beziehen sich auf die Dienstleistung und Aufgaben die im Rahmen eines Hochbauprojektes zu erbringen sind. Der Leistungsumfang kann je nach Art des Projektes und den Vereinbarungen mit den Objektkäufern variieren, aber typische Leistungen umfassen:
- Projektentwicklung
- Finanzierung
- Planung und Genehmigung
- Bauausführung
- Vermarktung und Verkauf
- After–Sales–Service
- Gewährleistung
Wir reden nicht nur über Zukunft. Wir bauen sie.
In vielen Fällen arbeiten Bauträger und Erschließer zusammen, da die Erschließung eines Grundstücks eine grundlegende Voraussetzung für den Bau von Gebäuden darauf ist. Der Bauträger kann nach der Erschließung des Grundstücks mit dem Bau von Immobilien beginnen, sei es für Wohn- oder Gewerbezwecke.