Orts- und Stadtplanung

Orts- und Stadtplanung

Lebensräume nachhaltig gestalten

Die Stadtplanung ist Hoheitsrecht von Städten und Gemeinden. Das Hauptziel der Stadtplanung besteht darin, eine lebenswerte und nachhaltige Umgebung für die Bewohner zu schaffen. Daraus ergeben sich folgende Planungsanforderungen: Lebensräume und Stadträume formen, Stadtgestalt prägen, Orts und Landschaftsbild entwickeln, Identität erhalten, Neues in Bestand integrieren und Siedlungsformen entwerfen.

Neben Stadtraumgestaltung umfasst Stadtplanung die verschiedensten Fachbereiche wie, Mobilität und Landschaftsplanung, Freiflächengestaltung, Infrastruktur, Ressourcen, Arten, Umwelt, Klima und Lärmschutz, sowie Energieeffizienz, soziale, demografische und gesellschaftspolitische Aspekte wie auch wirtschaftliche Entwicklung bestimmen die Qualität der Stadtplanung.

Ergänzende Verfahren wie. Wasserrecht, naturschutzrechtlicher Ausgleich oder Planfeststellungen werden bei Bedarf begleitend eingeleitet.

Professionelle Stadt- und Ortsplanung

Unsere Leistungen gemäß HOAI

Das Ergebnis eines Verfahrens zur Stadt- und Ortsplanung ist in einem Bebauungsplan rechtsverbindlich erfasst. Unser Leistungsangebot orientiert sich an den Leistungsphasen und dem Leistungsumfang der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Grundleistungen bei Bebauungsplänen sind in drei Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen bewertet:

  • LP 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB).
  • LP 2: Entwurf für die öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches.
  • LP 3: Satzungsplan zur Beschlussfassung durch die Stadt oder Gemeinde.

Anlagen: Der Vorentwurf, Entwurf oder Beschlussplan werden jeweils in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung angefertigt.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist durch Baugesetze wie Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgegeben. Zur Einhaltung der Rechtsnormen wird das Verfahren von Fachbehörden begleitet. Am Verfahren sind die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen öffentlicher Auslegung beteiligt.

Sachgerechte Bedenken und Anregungen werden in den Entscheidungsprozessen der örtlichen Entscheidungsträger zur Umsetzung unter Beachtung öffentlicher und privaten Interessen abgewogen.

Der Bebauungsplan ist Ortsrecht, in dem das Verfahrensergebnis in Form von verbindlichen Festsetzungen manifestiert wird.

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