Hochbauplanung

Hochbauplanung

Wohn und Arbeitsräume schaffen

Im Mittelpunkt der Gebäudeplanung steht der Mensch. Das individuelle Anforderungsprofil bestimmt Form und Funktion. Ideenreich planen, innovativ denken, kooperativ handeln und zielorientiert arbeiten. Gebäudeplanung ist eine multidisziplinäre Aufgabe.

Der Planungsprozess stellt an den Entwurfsverfasser einen erheblichen Anspruch von Koordination zwischen Bauherr und Genehmigungsbehörden wie auch den Fachplanern für Tragwerk, Bodenerkundung, Haustechnik, Energietechnik, Brandschutz, Bauphysik, Freiflächen, Bauvermessung.

Die Berücksichtigung von Sicherheit, Ästhetik, Funktionalität und Nachhaltigkeit sind grundlegende Planungsprinzipien, die bei jedem Gebäudeprojekt abzuarbeiten sind. Grundlage der Realisierung ist die Kostenplanung zur Finanzierung von Wohn und Gewerbebauwerken.

Plangenehmigung

Flexibles Leistungsangebot für individuelle Bedürfnisse

Unser Leistungsangebot orientiert sich an den Leistungsphasen und dem Leistungsumfang der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Nach Bedarf des Auftraggebers können auch nur einzelne Leistungen beauftragt werden. Für eine Genehmigungsplanung sind die Leistungsphasen 1 – 4 erforderlich:

  • LP1: Grundlagenermittlung
  • LP2: Vorplanung
  • LP3: Entwurfsplanung
  • LP4: Genehmigungsplanung
  • LP5: Ausführungsplanung
  • LP6: Vorbereitung der Vergabe
  • LP7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • LP8: Objektüberwachung – örtliche Bauüberwachung und Dokumentation
  • LP9: Objektbetreuung

Der Planentwurf wird als Genehmigungsplanung mit Bauvorlagen bei der zuständigen Kreisbaubehörde des Landratsamtes eingereicht. Die Lage des Baugrundstückes bestimmt die Art des Genehmigungsverfahrens. Planungen auf Baugrundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes werden durch Freistellungsbescheid der Gemeinde/ Stadt zur Bebauung freigegeben. Die Baugenehmigung von Grundstücken ausserhalb der Geltungsbereiche erfolgt nach § 34 BauGB durch Bescheid der Kreisbaubehörde.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist durch Baugesetze wie Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgegeben. Zur Einhaltung der Rechtsnormen wird das Verfahren von Fachbehörden begleitet. Am Verfahren sind die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen öffentlicher Auslegung beteiligt.

Sachgerechte Bedenken und Anregungen werden in den Entscheidungsprozessen der örtlichen Entscheidungsträger zur Umsetzung unter Beachtung öffentlicher und privaten Interessen abgewogen.

Der Bebauungsplan ist Ortsrecht, in dem das Verfahrensergebnis in Form von verbindlichen Festsetzungen manifestiert wird.

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