Bauland und Projektentwicklung

Projekte initiieren

Hinsichtlich des Begriffs und der Funktion der Projektentwicklung bestehen in der Bau und Immobilienwirtschaft teilweise noch unterschiedliche und unpräzise Vorstellungen. Eine klare Definition zur Abgrenzung oder gar eine gesetzliche Regelung der Projektentwicklungstätigkeit liegt bisher nicht vor.

Projektentwicklung im weiteren Sinne umfasst den gesamten Lebenszyklus der Immobilie, vom Projektanstoß bis hin zur Umwidmung oder zum Abriss am Ende der wirtschaftlich vertretbaren Nutzungsdauer.

Die Projektentwicklung als Dienstleistung weist umfangreiche Schnittmengen zum Projektmanagement auf.

Von der Projektidee bis zur Realisierung

Spannungsfeld zwischen Nutzung – Standort – Kapital

Die Projektentwicklung kann je nach Projektumfang und Kundenwünschen variieren. Als Projektentwickler arbeiten wir eng mit anderen Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren, Rechtsberatern und Immobilienkaufleuten wie auch Finanzierungsberatern zusammen. Je nach Aufgabenstellung, umfasst die Projektentwicklung folgende Leistungen:

  • Formulierung der Projektziele
  • Standort- und Bedarfsanalyse
  • Machbarkeitsanalyse
  • Ziel- und Risikoanalyse
  • Qualitätsbestimmung
  • Massnahmenplanung
  • Genehmigungsverfahren
  • Realisierungsplanung
  • Zweckbestimmung
  • Finanzierung und Kostenplanung
  • Terminplanung
  • Vertragsmanagement
  • Vermarktung und Vertrieb

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist durch Baugesetze wie Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgegeben. Zur Einhaltung der Rechtsnormen wird das Verfahren von Fachbehörden begleitet. Am Verfahren sind die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen öffentlicher Auslegung beteiligt.

Sachgerechte Bedenken und Anregungen werden in den Entscheidungsprozessen der örtlichen Entscheidungsträger zur Umsetzung unter Beachtung öffentlicher und privaten Interessen abgewogen.

Der Bebauungsplan ist Ortsrecht, in dem das Verfahrensergebnis in Form von verbindlichen Festsetzungen manifestiert wird.

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